Recht & Steuern

Datenweitergabe bei Wettbewerben

Kurz-Definition

Datenweitergabe meint die Übermittlung deiner Kontaktdaten vom Wettbewerbsveranstalter an Dritte (z.B. Werbepartner). In der Schweiz und EU nur mit deiner ausdrücklichen, separaten Einwilligung erlaubt. Defaults wie vorgewählte Häkchen sind illegal.

Bei jeder Wettbewerbsteilnahme gibst du persönliche Daten an. Was damit passiert, regeln das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG seit 2023) und – bei EU-Konsumenten – die DSGVO.

Verwendung ohne separate Einwilligung erlaubt: - Bearbeitung der Teilnahme - Benachrichtigung des Gewinners - Versand des Gewinns - Pflicht-Steuermeldung bei VST-pflichtigen Gewinnen

Verwendung NUR mit ausdrücklicher Einwilligung: - Versand des Veranstalter-Newsletters - Weitergabe an Drittpartner (Co-Registration) - Werbemassnahmen ausserhalb der Wettbewerbsteilnahme - Profilbildung für Targeting-Zwecke

Worauf solltest du achten? 1. Schau ob Newsletter- oder Co-Reg-Checkboxen vorgewählt sind. Wenn ja: abwählen oder Wettbewerb meiden. 2. Lies die Datenschutzerklärung wenigstens überflieg-mässig. 3. Bei wertvollen Preisen besonders kritisch sein – manche Brands nutzen Wettbewerbe primär als Lead-Generation.

Deine Rechte (revDSG / DSGVO): - Auskunftsrecht: was wurde gespeichert? - Berichtigungsrecht - Löschrecht - Widerrufsrecht bei Einwilligungen - Recht auf Datenübertragbarkeit

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