Kurz-Definition
Ein Reise-Voucher ist ein Gutschein für eine bestimmte Reise oder einen Hotelaufenthalt. Üblich sind Einlösefristen von 6-24 Monaten, Saison-Beschränkungen (Hauptsaison oft ausgeschlossen) und Nicht-Übertragbarkeit. Steuerlich wird der Marktwert besteuert.
Reise-Voucher sind beliebte Wettbewerbspreise – aber mit einigen Tücken.
Typische Voucher-Arten:
Hotel-Voucher: Übernachtung für 2 Personen, oft mit Frühstück. Beliebt: Schweizer Wellness-Hotels.
Reise-Pauschale: Flüge + Hotel über einen Reiseveranstalter (Hotelplan, Kuoni etc.). Meist mit Wertgrenze (z.B. CHF 3'000).
City-Trip: Wochenende in einer europäischen Stadt.
Spezial-Erlebnisse: Glamping, Wildlife-Touren, Skipass + Hotel.
Übliche Beschränkungen: - Einlösefrist: 6 bis 24 Monate ab Ausstellungsdatum - Saison-Sperren: Hauptsaison (Weihnachten, Sommerferien) oft ausgeschlossen - Verfügbarkeit: «subject to availability» – ohne Anrecht auf bestimmtes Datum - Nicht-Übertragbar: Voucher meist auf Namen ausgestellt - Keine Auszahlung: Restbetrag wird nicht in Cash ausgezahlt - Stornierung: oft komplizierter als bei normalen Buchungen
Tipp: Lies die Voucher-Bedingungen GENAU vor Annahme. Bei Hotelplan/Kuoni-Vouchern oft schwer einlösbar weil bestimmte Hotels ausgeschlossen sind. Bei kleinen lokalen Hotels meist flexibler.
Steuerlich: Reise-Voucher gelten als Sachpreis. Verrechnungssteuer ab CHF 1'000 Wert. Ein CHF 3'000 Reise-Voucher führt zu CHF 1'050 einbehaltener VST (zurückforderbar) plus reguläre Einkommenssteuer auf CHF 3'000.
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Verwandte Begriffe
Sachpreis bei Wettbewerben
Ein Sachpreis ist ein physischer Gewinn (Auto, Reise, Elektronik, Schmuck etc.) statt Bargeld. Steuerlich wird der Marktwert herangezogen – Verrechnungssteuer ab CHF 1'000. Versand übernimmt meist der Veranstalter, Versicherung und Folgekosten häufig der Gewinner.
Verrechnungssteuer auf Wettbewerbsgewinne
In der Schweiz unterliegen Wettbewerbsgewinne ab CHF 1'000 der Verrechnungssteuer von 35%. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Über die ordentliche Steuererklärung kannst du den Betrag zurückfordern – sofern du den Gewinn als Einkommen deklarierst.
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