Kurz-Definition
In der Schweiz unterliegen Wettbewerbsgewinne ab CHF 1'000 der Verrechnungssteuer von 35%. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Über die ordentliche Steuererklärung kannst du den Betrag zurückfordern – sofern du den Gewinn als Einkommen deklarierst.
Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine vom Bund erhobene Quellensteuer auf bestimmten Einkommensarten – darunter auch Wettbewerbs- und Lotteriegewinne.
Der aktuelle Satz beträgt 35%. Bei einem Cash-Gewinn von CHF 5'000 erhältst du also nur CHF 3'250 ausbezahlt – die restlichen CHF 1'750 gehen direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Die gute Nachricht: Wenn du den Gewinn ordentlich in deiner Steuererklärung deklarierst (als Einkommen), kannst du die Verrechnungssteuer komplett zurückfordern. Sie wird mit deiner regulären Einkommenssteuer verrechnet oder dir bei Überzahlung ausgezahlt.
Achtung: Bei Sachpreisen (Auto, Reise, Smartphone) wird der Marktwert als Gewinnsumme angesetzt. Bei einem Auto im Wert von CHF 30'000 fällt also auch hier Verrechnungssteuer an – allerdings muss der Veranstalter dann diese 35% selbst tragen oder mit dir abrechnen.
Unter CHF 1'000 ist der Gewinn verrechnungssteuerfrei, muss aber trotzdem als Einkommen deklariert werden.
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Verwandte Begriffe
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen sind die rechtlichen Spielregeln eines Wettbewerbs. Sie definieren Teilnahmeberechtigung (Alter, Wohnsitz), Teilnahmeschluss, Gewinn-Ermittlung, Datenverwendung und Haftungsausschluss. In der Schweiz müssen sie transparent und vor der Teilnahme einsehbar sein.
Cash-Preis bei Wettbewerben
Ein Cash-Preis ist ein Bargeld-Gewinn statt Sachpreis. Wird in der Schweiz meist per Banküberweisung oder Twint ausgezahlt. Ab CHF 1'000 fällt Verrechnungssteuer von 35% an, die der Veranstalter direkt einbehält und du via Steuererklärung zurückforderst.
Sachpreis bei Wettbewerben
Ein Sachpreis ist ein physischer Gewinn (Auto, Reise, Elektronik, Schmuck etc.) statt Bargeld. Steuerlich wird der Marktwert herangezogen – Verrechnungssteuer ab CHF 1'000. Versand übernimmt meist der Veranstalter, Versicherung und Folgekosten häufig der Gewinner.
Überbesteuerung bei Wettbewerbsgewinnen vermeiden
Überbesteuerung bei Wettbewerbsgewinnen vermeidest du durch: 1) Verrechnungssteuer in der Steuererklärung zurückfordern, 2) Marktwert von Sachpreisen kritisch prüfen, 3) Gewinn-Bescheinigung beim Veranstalter einfordern, 4) bei Auslands-Gewinnen Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.
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