Recht & Steuern

Verrechnungssteuer auf Wettbewerbsgewinne

Kurz-Definition

In der Schweiz unterliegen Wettbewerbsgewinne ab CHF 1'000 der Verrechnungssteuer von 35%. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Über die ordentliche Steuererklärung kannst du den Betrag zurückfordern – sofern du den Gewinn als Einkommen deklarierst.

Die Verrechnungssteuer (VST) ist eine vom Bund erhobene Quellensteuer auf bestimmten Einkommensarten – darunter auch Wettbewerbs- und Lotteriegewinne.

Der aktuelle Satz beträgt 35%. Bei einem Cash-Gewinn von CHF 5'000 erhältst du also nur CHF 3'250 ausbezahlt – die restlichen CHF 1'750 gehen direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).

Die gute Nachricht: Wenn du den Gewinn ordentlich in deiner Steuererklärung deklarierst (als Einkommen), kannst du die Verrechnungssteuer komplett zurückfordern. Sie wird mit deiner regulären Einkommenssteuer verrechnet oder dir bei Überzahlung ausgezahlt.

Achtung: Bei Sachpreisen (Auto, Reise, Smartphone) wird der Marktwert als Gewinnsumme angesetzt. Bei einem Auto im Wert von CHF 30'000 fällt also auch hier Verrechnungssteuer an – allerdings muss der Veranstalter dann diese 35% selbst tragen oder mit dir abrechnen.

Unter CHF 1'000 ist der Gewinn verrechnungssteuerfrei, muss aber trotzdem als Einkommen deklariert werden.

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