Kurz-Definition
Überbesteuerung bei Wettbewerbsgewinnen vermeidest du durch: 1) Verrechnungssteuer in der Steuererklärung zurückfordern, 2) Marktwert von Sachpreisen kritisch prüfen, 3) Gewinn-Bescheinigung beim Veranstalter einfordern, 4) bei Auslands-Gewinnen Doppelbesteuerungsabkommen nutzen.
Bei grösseren Wettbewerbsgewinnen kann die Steuerlast unerwartet hoch werden. Mit dem richtigen Vorgehen vermeidest du das Schlimmste.
Schritt 1: Verrechnungssteuer zurückfordern
Bei Gewinnen ab CHF 1'000 zieht der Veranstalter 35% Verrechnungssteuer ein. Die holst du via Steuererklärung zurück – aber nur wenn du den Gewinn deklarierst!
Praktisch: - Vom Veranstalter eine Bescheinigung über den einbehaltenen VST-Betrag verlangen - In Formular «Wertschriftenverzeichnis» bzw. «Rückerstattung Verrechnungssteuer» eintragen - Steueramt prüft + erstattet (mit Steuererklärung verrechnet)
Schritt 2: Marktwert kritisch prüfen
Bei Sachpreisen setzt der Veranstalter einen Marktwert an. Manchmal zu hoch (z.B. bei alten Modellen, B-Ware).
Tipp: Lass dir vom Veranstalter den Marktwert begründen. Bei Streit kannst du eine eigene Schätzung beilegen (z.B. Comparis, Anzeigen ähnlicher Produkte).
Schritt 3: Auslands-Gewinne
Gewinne bei US-Sweepstakes: USA zieht Withholding Tax (30%) ein. Via Doppelbesteuerungsabkommen kannst du dies in der Schweiz anrechnen lassen – brauchst aber das US Form W-8BEN für die korrekte Erstattung.
Schritt 4: Bei sehr hohen Gewinnen Steuerberater
Ab CHF 50'000 lohnt sich ein Termin bei einem Steuerberater. Mögliche Optimierungen: - Gewinn auf mehrere Jahre verteilen (wenn zeitlich machbar) - Sachpreis verkaufen vs. behalten - Steueroptimale Wohnsitz-Wahl (bei sehr hohen Gewinnen)
Schritt 5: Lotterie-Gewinne sind anders
Lotteriegewinne (Swisslos, Loterie Romande) über CHF 1 Mio. sind in der Schweiz steuerfrei (Geschicklichkeits- und Lotteriegewinne über Schwellwert). Wettbewerbsgewinne nicht – sie sind voll einkommensteuerpflichtig.
Wichtigstes Lernen: Deklariere immer, dann hast du keine Probleme mit der ESTV. Verschwiegene Gewinne können Steuerhinterziehung darstellen.
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Verwandte Begriffe
Verrechnungssteuer auf Wettbewerbsgewinne
In der Schweiz unterliegen Wettbewerbsgewinne ab CHF 1'000 der Verrechnungssteuer von 35%. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Über die ordentliche Steuererklärung kannst du den Betrag zurückfordern – sofern du den Gewinn als Einkommen deklarierst.
Cash-Preis bei Wettbewerben
Ein Cash-Preis ist ein Bargeld-Gewinn statt Sachpreis. Wird in der Schweiz meist per Banküberweisung oder Twint ausgezahlt. Ab CHF 1'000 fällt Verrechnungssteuer von 35% an, die der Veranstalter direkt einbehält und du via Steuererklärung zurückforderst.
Sachpreis bei Wettbewerben
Ein Sachpreis ist ein physischer Gewinn (Auto, Reise, Elektronik, Schmuck etc.) statt Bargeld. Steuerlich wird der Marktwert herangezogen – Verrechnungssteuer ab CHF 1'000. Versand übernimmt meist der Veranstalter, Versicherung und Folgekosten häufig der Gewinner.
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