Schweiz-Spezifika

Darf ein Schweizer Shop meine Daten an Dritte weitergeben?

Aktualisiert: 11. September 2026

Kurze Antwort

Nur mit deiner expliziten Zustimmung (revDSG seit Sept. 2023). Shop darf Daten für Vertragserfüllung nutzen (Versand, Rechnung) — nicht für Marketing-Verkauf. Newsletter + Partner-Marketing braucht Opt-In-Checkbox. Du hast jederzeit Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht.

revDSG + DSGVO im CH-Online-Shopping: Was OHNE Zustimmung erlaubt:
  • Versand-Adresse für Logistik
  • Email/Telefon für Lieferung
  • Bezahldaten für Transaktion
  • Rechnungsadresse für Buchhaltung
Was NICHT erlaubt ohne Zustimmung:
  • Newsletter-Versand
  • Daten-Verkauf an Partner
  • Profile-Building für Marketing
  • Tracking-Cookies (ausser strikt nötig)
Deine Rechte:
  • Auskunftsrecht (welche Daten?)
  • Berichtigung (falsche korrigieren)
  • Löschung ("Recht auf Vergessen")
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerruf jederzeit
Wie ausüben: Email an datenschutz@shop.ch — 30 Tage Frist. Bei Verweigerung: EDÖB (edoeb.admin.ch). Schutz-Strategie:
  1. Separate Email für Shopping
  2. Cookie-Banner kritisch lesen
  3. Vor-angeklickte Newsletter abwählen
  4. Telefonnummer nur wenn nötig

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