Schweiz-Spezifika
Wann greift die Garantie bei Schweizer Online-Käufen?
Aktualisiert: 11. September 2026
Kurze Antwort
Schweiz hat 2 Jahre gesetzliche Sachmängelhaftung (OR Art. 197 ff.) bei Konsumentenkäufen. Erste 12 Monate: Beweislast beim Verkäufer. Nach 12 Monaten: Beweislast beim Käufer. Reklamation per Email mit Foto + Kassenbon. Erweiterte Garantie 3-5 Jahre oft optional.
Schweizer Garantie-Recht:
- 2 Jahre ab Übergabe für Konsumenten
- Beweislast 1. Jahr: Verkäufer
- Beweislast 2. Jahr: Käufer
- Verschleiß nicht abgedeckt
- Selbstverschulden ausgeschlossen
- Smartphones: 2 Jahre + Verkäufer-Verlängerung
- Laptops: 2-3 Jahre (Apple 1, Lenovo bis 3)
- Akkus: meist 6-12 Monate
- Schriftlich an Customer-Service mit Auftragsnummer + Foto
- Frist setzen (10-14 Tage)
- Bei Ablehnung: Konsumentenschutz CH
- Letzte Stufe: Friedensrichter, Zivilgericht