Recht & Steuern

Freier Teilnahmeweg

Kurz-Definition

Der freie Teilnahmeweg (englisch «no purchase necessary») bedeutet, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb in der Schweiz immer ohne Kauf möglich sein muss. Verstösst ein Wettbewerb dagegen, gilt er als Lotterie und braucht eine kantonale Bewilligung.

In der Schweiz unterscheidet das Geldspielgesetz (BGS) klar zwischen Wettbewerben und Lotterien:

Wettbewerb: Teilnahme ohne Geldeinsatz und ohne Kaufverpflichtung. Frei zugänglich. Keine Bewilligung nötig.

Lotterie: Teilnahme an Geldeinsatz oder Kauf gekoppelt. Braucht kantonale Bewilligung. Strenge Auflagen.

Um als Wettbewerb zu gelten und nicht als illegale Lotterie, müssen Veranstalter immer einen kostenlosen Teilnahmeweg anbieten. Meist: - Online-Formular ohne Kaufpflicht - Postkarte mit Name + Adresse (selten genutzt) - Telefonische Teilnahme zum Lokaltarif

In der Praxis: Brands koppeln den «Haupt-Teilnahmeweg» oft an einen Kauf oder Newsletter-Abo, müssen aber im Kleingedruckten die kostenlose Alternative beschreiben. Manche Konsumentenschutz-Organisationen kritisieren, dass die freie Alternative oft schwer zu finden ist.

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