Kurz-Definition
Der freie Teilnahmeweg (englisch «no purchase necessary») bedeutet, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb in der Schweiz immer ohne Kauf möglich sein muss. Verstösst ein Wettbewerb dagegen, gilt er als Lotterie und braucht eine kantonale Bewilligung.
In der Schweiz unterscheidet das Geldspielgesetz (BGS) klar zwischen Wettbewerben und Lotterien:
Wettbewerb: Teilnahme ohne Geldeinsatz und ohne Kaufverpflichtung. Frei zugänglich. Keine Bewilligung nötig.
Lotterie: Teilnahme an Geldeinsatz oder Kauf gekoppelt. Braucht kantonale Bewilligung. Strenge Auflagen.
Um als Wettbewerb zu gelten und nicht als illegale Lotterie, müssen Veranstalter immer einen kostenlosen Teilnahmeweg anbieten. Meist: - Online-Formular ohne Kaufpflicht - Postkarte mit Name + Adresse (selten genutzt) - Telefonische Teilnahme zum Lokaltarif
In der Praxis: Brands koppeln den «Haupt-Teilnahmeweg» oft an einen Kauf oder Newsletter-Abo, müssen aber im Kleingedruckten die kostenlose Alternative beschreiben. Manche Konsumentenschutz-Organisationen kritisieren, dass die freie Alternative oft schwer zu finden ist.
Auf winit.ch listen wir ausschliesslich Wettbewerbe mit klar zugänglichem freien Teilnahmeweg.
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Verwandte Begriffe
Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen sind die rechtlichen Spielregeln eines Wettbewerbs. Sie definieren Teilnahmeberechtigung (Alter, Wohnsitz), Teilnahmeschluss, Gewinn-Ermittlung, Datenverwendung und Haftungsausschluss. In der Schweiz müssen sie transparent und vor der Teilnahme einsehbar sein.
Verrechnungssteuer auf Wettbewerbsgewinne
In der Schweiz unterliegen Wettbewerbsgewinne ab CHF 1'000 der Verrechnungssteuer von 35%. Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und überweist sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Über die ordentliche Steuererklärung kannst du den Betrag zurückfordern – sofern du den Gewinn als Einkommen deklarierst.
UWG – Schweizer Werberecht für Wettbewerbe
Das UWG ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet täuschende, aggressive oder gegen Treu und Glauben verstossende Werbemassnahmen. Für Wettbewerbe relevant: keine irreführenden Gewinnversprechen, keine versteckten Kosten, keine Aggression beim Newsletter-Marketing.
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