Recht & Steuern

UWG – Schweizer Werberecht für Wettbewerbe

Kurz-Definition

Das UWG ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet täuschende, aggressive oder gegen Treu und Glauben verstossende Werbemassnahmen. Für Wettbewerbe relevant: keine irreführenden Gewinnversprechen, keine versteckten Kosten, keine Aggression beim Newsletter-Marketing.

Das UWG (SR 241) ist das wichtigste Gesetz für Werbung und Marketing in der Schweiz. Für Wettbewerbsveranstalter relevante Bestimmungen:

Art. 3 UWG – Unlautere Werbemethoden: Verboten sind unter anderem: - Täuschende Gewinnversprechen («Sie haben gewonnen!» ohne tatsächlichen Gewinn) - Aggressive Werbemethoden (z.B. Druck zur Teilnahme) - Vortäuschen von Geschäftsbeziehungen - Werbung mit gestrichenen Preisen ohne Bezug zur Realität

Art. 3 lit. o UWG – Spam-Verbot: Massenwerbung per E-Mail nur an Personen die ausdrücklich zugestimmt haben (Single Opt-In reicht in CH, in DE Double Opt-In). Sender und Abmelde-Möglichkeit müssen klar erkennbar sein.

Konsequenzen bei Verstoss: - Zivilklage durch Konkurrenten oder Konsumentenorganisation - Strafrechtliche Verfolgung in schweren Fällen (Art. 23 UWG) - Reputations-Schaden

Was bedeutet das für dich als Teilnehmer? Wenn du verdächtige Wettbewerbe siehst – «Sie haben bereits CHF 1'000 gewonnen, einfach hier klicken um den Preis zu sichern» – ist das wahrscheinlich UWG-widrig oder Phishing. Auf winit.ch listen wir nur Wettbewerbe von etablierten Schweizer Brands die UWG-konform agieren.

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