Kurz-Definition
Das UWG ist das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Es verbietet täuschende, aggressive oder gegen Treu und Glauben verstossende Werbemassnahmen. Für Wettbewerbe relevant: keine irreführenden Gewinnversprechen, keine versteckten Kosten, keine Aggression beim Newsletter-Marketing.
Das UWG (SR 241) ist das wichtigste Gesetz für Werbung und Marketing in der Schweiz. Für Wettbewerbsveranstalter relevante Bestimmungen:
Art. 3 UWG – Unlautere Werbemethoden: Verboten sind unter anderem: - Täuschende Gewinnversprechen («Sie haben gewonnen!» ohne tatsächlichen Gewinn) - Aggressive Werbemethoden (z.B. Druck zur Teilnahme) - Vortäuschen von Geschäftsbeziehungen - Werbung mit gestrichenen Preisen ohne Bezug zur Realität
Art. 3 lit. o UWG – Spam-Verbot: Massenwerbung per E-Mail nur an Personen die ausdrücklich zugestimmt haben (Single Opt-In reicht in CH, in DE Double Opt-In). Sender und Abmelde-Möglichkeit müssen klar erkennbar sein.
Konsequenzen bei Verstoss: - Zivilklage durch Konkurrenten oder Konsumentenorganisation - Strafrechtliche Verfolgung in schweren Fällen (Art. 23 UWG) - Reputations-Schaden
Was bedeutet das für dich als Teilnehmer? Wenn du verdächtige Wettbewerbe siehst – «Sie haben bereits CHF 1'000 gewonnen, einfach hier klicken um den Preis zu sichern» – ist das wahrscheinlich UWG-widrig oder Phishing. Auf winit.ch listen wir nur Wettbewerbe von etablierten Schweizer Brands die UWG-konform agieren.
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Verwandte Begriffe
Phishing über Wettbewerbe
Phishing über Wettbewerbe ist eine Betrugsmasche: Betrüger versenden Gewinn-Versprechen («Sie haben gewonnen!») um Login-Daten, Kreditkarten-Infos oder eine «Bearbeitungsgebühr» zu erpressen. Warnsignale: keine Teilnahme erinnerlich, Druck zur Reaktion, dubiose Domain.
Freier Teilnahmeweg
Der freie Teilnahmeweg (englisch «no purchase necessary») bedeutet, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb in der Schweiz immer ohne Kauf möglich sein muss. Verstösst ein Wettbewerb dagegen, gilt er als Lotterie und braucht eine kantonale Bewilligung.
Datenweitergabe bei Wettbewerben
Datenweitergabe meint die Übermittlung deiner Kontaktdaten vom Wettbewerbsveranstalter an Dritte (z.B. Werbepartner). In der Schweiz und EU nur mit deiner ausdrücklichen, separaten Einwilligung erlaubt. Defaults wie vorgewählte Häkchen sind illegal.
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Die wichtigsten Anlaufstellen für Schweizer Wettbewerbe.
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