Allgemeine Begriffe

Verlosung vs Lotterie – der Unterschied

Kurz-Definition

Eine Verlosung ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung – sie gilt rechtlich als Wettbewerb. Eine Lotterie verlangt einen Geldeinsatz oder Kauf für die Teilnahme. Lotterien brauchen in der Schweiz eine kantonale Bewilligung, Wettbewerbe nicht.

Die rechtliche Unterscheidung zwischen Verlosung (Wettbewerb) und Lotterie ist in der Schweiz fundamental und im Geldspielgesetz (BGS) geregelt.

Verlosung / Wettbewerb: - Teilnahme gratis oder kostenfreier Teilnahmeweg zwingend - Keine Kaufverpflichtung - Keine Bewilligung nötig - Frei zugänglich für jeden Veranstalter - Steuerlich: Gewinne ab CHF 1'000 verrechnungssteuerpflichtig

Lotterie: - Geldeinsatz oder Kauf zwingend - Vom Bund respektive den Kantonen reguliert - Bewilligungspflichtig (kantonale Lotterie-Komitees) - Nur wenige Anbieter dürfen Lotterien in CH veranstalten (Swisslos, Loterie Romande) - Strenge Compliance-Pflichten - Steuerlich: Gewinne über CHF 1'000'000 sogar einkommensteuerfrei (für Lotterie + Sportwetten + Geschicklichkeitsspiele)

Warum verkleiden Brands Lotterien als Wettbewerbe? Weil Wettbewerbe einfacher zu veranstalten sind. Solange sie einen «freien Teilnahmeweg» anbieten, gilt es nicht als Lotterie – selbst wenn 99% der Teilnehmer den Kauf-Weg wählen.

Konsequenz für dich als Konsument: Du kannst an fast allen Schweizer «Wettbewerben» gratis teilnehmen. Such im Kleingedruckten nach dem freien Teilnahmeweg, wenn der Haupt-Weg an Kauf gekoppelt ist.

Streng verboten: Illegale Lotterien (ohne Bewilligung). Wenn du sowas siehst – bei der ESTV oder Comlot melden.

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